Bewilligung
Als ehemalige Sans-Papiers bist du eine «Nicht-EU/Efta-Bürger:in», bzw. ein «Drittstaatenbürger:in». Nach deiner Regularisierung hast du einen Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) bekommen. Eine solche B-Bewilligung ist an einen Zweck gebunden und befristet, zuerst meist auf ein Jahr. Danach muss ein Verlängerungsgesuch gestellt werden. Der Ausweis B ist immer befristet und kann mit Bedingungen verbunden sein (z.B. genügend Arbeit oder Verbleib bei Ehepartner:in, falls der Grund für die Bewilligung eine Heirat war).
Als ehemaliger Sans-Papiers musst du in den ersten ein bis drei Jahren nach der Regularisierung all deine Arbeitsverträge, Lohnauszahlungen oder Honorare dem Migrationsamt zeigen, um zu beweisen, dass du «wirtschaftlich selbständig» bist. Das Migrationsamt richtet sich dabei nach den gleichen Kriterien wie beim Härtefallgesuch: Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach SKOS Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) plus Fixkosten wie Miete, Steuern, Krankenkasse, Hausratversicherung. Da die Migrationsbehörden deinen Lebensbedarf im Härtefallgesuch schon geprüft haben, musst du in der Regel bei der Verlängerung der Bewilligung nur deine Arbeitgeber:innen und das jeweilige Einkommen angeben. Das heisst, du musst üblicherweise keine Unterlagen zu Miete, Krankenkasse usw zeigen.
Der Ausweis B ist an den Kanton gebunden, in welchem du wohnst. Wenn du den Wohnkanton wechseln willst, musst du im neuen Kanton ein Bewilligungsgesuch stellen. Der Ausweis B gilt zusammen mit deinem heimatlichen Reisepass als «Schengenvisum»: Du bist berechtigt, dich maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in einem Schengenstaat aufzuhalten. Achtung: Du verlierst den Ausweis B, wenn du die Schweiz mehr als sechs Monate lang verlässt!
Falls du Familie (Ehepartner:in oder minderjährige Kinder) im Ausland hast, die mit dir in der Schweiz leben möchten, ist dies mit Ausweis B grundsätzlich möglich, aber du und deine Familie müssen eine Vielzahl von Bedingungen erfüllen. Die Wohnung muss gross genug sein, dein Einkommen für alle ausreichen und die Familienmitglieder müssen einen Deutschtest bestanden haben oder sich für einen Deutschkurs in der Schweiz anmelden. Lass dich beraten (z.B. von der GGG Migration, siehe 1 Willkommen). Achtung: Falls du nach Erhalt der Bewilligung Kinder nachziehen willst, die älter als 12 Jahre sind, musst du das innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Bewilligung beantragen. Kinder unter 12 Jahren und Ehegatten müssen innerhalb von fünf Jahren nachgezogen werden. Bei Härtefällen gilt es immer abzuklären, ob ein Familiennachzug innerhalb eines Jahres geplant ist und ob dies im Härtefallgesuch erwähnt werden soll.
Wenn du zehn Jahre ohne Unterbruch in der Schweiz gelebt hast, bekommst du in der Regel den Ausweis C (Niederlassungsbewilligung). Dieser ist unbefristet gültig. Man kann aber auch den Ausweis C verlieren, z.B. wegen zu langem Ausland-Aufenthalt (man kann maximal vier Jahre im Ausland leben, aber man muss vorher ein Gesuch stellen) oder aus einem strafrechtlichen Grund.
Wenn du EU-/Efta-Bürgerin bist, gelten andere, weniger strenge Bedingungen.