AHV – IV – ALV

Sozialversicherungen Alter (AHV), Invalidität (IV), Mutterschaft (EO), Arbeitslosigkeit (ALV)

Das Gesetz ist klar: Jede Stunde Arbeit muss sozial­versichert sein. Für die Arbeit in einem Privat-haushalt ist das Gesetz sogar besonders streng. Dafür gibt es für diese Arbeitgeber:innen auch besondere Unterstützung. Sie können am Ende des Jahres deinen Lohn über das «Vereinfachte Verfahren» bei der AHV melden und die Versicherungs­beiträge nachzahlen. Das System ist aber für dich nicht immer gut! Wenn du ein Multijobber bist (wenn du also mehrere Stellen mit jeweils wenig Stunden hast) oder wenn du Quellensteuer zahlen musst, dann hast du mit dem Vereinfachten Verfahren Nachteile.

BU – NBU – Betriebsunfall, Nicht-Betriebsunfall (Freizeit)

Nach Bundesgesetz vom 20.03.81 bist du, wenn du offiziell angestellt bist, immer gegen Unfälle bei der Arbeit versichert – es ist obligatorisch, auch wenn du nur stunden­weise bei jemandem arbeitest. Frag nach: Wenn du bloss über das vereinfachte Verfahren sozialversichert bist, genügt das nicht – empfiehl deinem Chef / deiner Chefin Chèque Service Basel! Da ist alles beieinander! Wenn du bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche angestellt bist, bist du auch für Unfälle in der Freizeit versichert. Falls dies nicht der Fall ist, musst du dafür bei der Kranken­kasse eine Unfall­versicherung abschliessen (siehe 8 Versicherungen).

Altersrente für ehemalige Sans-Papiers

Wenn du mindestens ein Jahr lang AHV-Beiträge gezahlt hast, hast du grundsätzlich Anspruch auf eine AHV-Rente bei Erreichung des Rentenalters. Die Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Sozialversicherung zu zahlen (auch für Sans-Papiers-Beschäftigte). Nicht bezahlte Beiträge können rückwirkend 5 Jahre eingezahlt bzw. eingefordert werden. Das Problem für ehemalige Sans-Papiers ist, dass die AHV-Rente in den meisten Fällen klein ist und für das Leben nicht ausreicht (nur wenige Beitragsjahre und tiefe Löhne). In einem solchen Fall musst du Ergänzungs­leistungen (EL) beantragen. Als Nicht-EU-Bürger:in musst du für das Recht auf EL mindestens zehn Jahre legal in der Schweiz gelebt haben (Flüchtlinge oder Staatenlose: fünf Jahre). Unklar ist, ob bei Härtefällen der legale Aufenthalt mit Einreichung des Härtefall­gesuchs oder erst ab Erteilung der Bewilligung gilt.

Falls du die Schweiz endgültig verlassen willst, kannst du je nach Land die AHV-Beiträge an die Rente in deinem Land anrechnen lassen oder eine Auszahlung des Geldes beantragen (siehe Link).

Links

 

«Ich kann Jobs einfach verlassen, bei denen sich die Arbeitgeber weigern, AHV zu zahlen. Und: Nur eine Person zieht mir meinen Anteil an den Sozialleistungen vom Lohn ab – die anderen zahlen ihn zusätzlich.»

«Ich bin 69 Jahre alt und habe Angst, wenn ich nicht mehr arbeiten kann – dass ich dann nicht nachweisen kann, wovon ich lebe und dass ich dann ausgewiesen werde. Informiert euch über das Schweizer System, zum Beispiel über die AHV. Da kann man einzahlen, auch wenn man keine gültigen Papiere hat. Ich wusste das nicht.»

 

«Ich kann Jobs einfach verlassen, bei denen sich die Arbeitgeber weigern, AHV zu zahlen. Und: Nur eine Person zieht mir meinen Anteil an den Sozialleistungen vom Lohn ab – die anderen zahlen ihn zusätzlich.»

«Ich bin 69 Jahre alt und habe Angst, wenn ich nicht mehr arbeiten kann – dass ich dann nicht nachweisen kann, wovon ich lebe und dass ich dann ausgewiesen werde. Informiert euch über das Schweizer System, zum Beispiel über die AHV. Da kann man einzahlen, auch wenn man keine gültigen Papiere hat. Ich wusste das nicht.»