Bewilligung

Als ehemalige Sans-Papiers bist du eine «Nicht-EU/Efta-Bürger:in», bzw. ein «Drittstaaten­bürger:in». Nach deiner Regularisierung hast du einen Ausweis B (Aufenthalts­bewilligung) bekommen. Eine solche B-Bewilligung ist an einen Zweck gebunden und befristet, zuerst meist auf ein Jahr. Danach muss ein Verlängerungs­gesuch gestellt werden. Der Ausweis B ist immer befristet und kann mit Bedingungen verbunden sein (z.B. genügend Arbeit oder Verbleib bei Ehepartner:in, falls der Grund für die Bewilligung eine Heirat war).

Als ehemaliger Sans-Papiers musst du in den ersten ein bis drei Jahren nach der Regularisierung all deine Arbeits­verträge, Lohnaus­zahlungen oder Honorare dem Migrations­amt zeigen, um zu beweisen, dass du «wirtschaftlich selbständig» bist. Das Migrations­amt richtet sich dabei nach den gleichen Kriterien wie beim Härtefall­gesuch: Grundbedarf für den Lebens­unterhalt nach SKOS Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) plus Fixkosten wie Miete, Steuern, Kranken­kasse, Hausrat­versicherung. Da die Migrations­behörden deinen Lebens­bedarf im Härtefall­gesuch schon geprüft haben, musst du in der Regel bei der Verlängerung der Bewilligung nur deine Arbeitgeber:innen und das jeweilige Einkommen angeben. Das heisst, du musst üblicherweise keine Unterlagen zu Miete, Kranken­kasse usw zeigen.

Der Ausweis B ist an den Kanton gebunden, in welchem du wohnst. Wenn du den Wohnkanton wechseln willst, musst du im neuen Kanton ein Bewilligungs­gesuch stellen. Der Ausweis B gilt zusammen mit deinem heimatlichen Reisepass als «Schengenvisum»: Du bist berechtigt, dich maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in einem Schengen­staat aufzuhalten. Achtung: Du verlierst den Ausweis B, wenn du die Schweiz mehr als sechs Monate lang verlässt!

Falls du Familie (Ehepartner:in oder minderjährige Kinder) im Ausland hast, die mit dir in der Schweiz leben möchten, ist dies mit Ausweis B grundsätzlich möglich, aber du und deine Familie müssen eine Vielzahl von Bedingungen erfüllen. Die Wohnung muss gross genug sein, dein Einkommen für alle ausreichen und die Familien­mitglieder müssen einen Deutschtest bestanden haben oder sich für einen Deutschkurs in der Schweiz anmelden. Lass dich beraten (z.B. von der GGG Migration, siehe 1 Willkommen). Achtung: Falls du nach Erhalt der Bewilligung Kinder nachziehen willst, die älter als 12 Jahre sind, musst du das innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Bewilligung beantragen. Kinder unter 12 Jahren und Ehegatten müssen innerhalb von fünf Jahren nachgezogen werden. Bei Härtefällen gilt es immer abzuklären, ob ein Familien­nachzug innerhalb eines Jahres geplant ist und ob dies im Härtefall­gesuch erwähnt werden soll.

Wenn du zehn Jahre ohne Unterbruch in der Schweiz gelebt hast, bekommst du in der Regel den Ausweis C (Niederlassungsbewilligung). Dieser ist unbefristet gültig. Man kann aber auch den Ausweis C verlieren, z.B. wegen zu langem Ausland-Aufenthalt (man kann maximal vier Jahre im Ausland leben, aber man muss vorher ein Gesuch stellen) oder aus einem strafrechtlichen Grund.

Wenn du EU-/Efta-Bürgerin bist, gelten andere, weniger strenge Bedingungen.

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«Schwierig nach der Regularisierung war der Übergang zur Normalität. 22 Jahren lang immer eingeschlossen zu leben und dann plötzlich ans Licht zu treten! Der Glanz der Sonne blendet uns. Aber mit der Zeit wird es besser.»

 

«Schwierig nach der Regularisierung war der Übergang zur Normalität. 22 Jahren lang immer eingeschlossen zu leben und dann plötzlich ans Licht zu treten! Der Glanz der Sonne blendet uns. Aber mit der Zeit wird es besser.»