Steuern

Mit Steuererklärung

Schweizer:innen und Niedergelassene (Ausweis C) erhalten im Februar ein Formular für die Steuer­erklärung. Hier werden Einkünfte, z.B. Lohn oder Rente, sowie das Vermögen und diverse Abzüge für das vergangene Jahr deklariert. Dieses Formular ist bis Ende März, verlängerbar bis Ende September, auszufüllen und einzuschicken.
Hier die wichtigsten Abzüge:

  • Gesundheitskosten: Franchise und Selbstbehalt, Zahnarzt­rechnungen, Ausgaben von Diabetiker:innen, u.a.m., wenn sie mehr als 5 Prozent des Einkommens ausmachen
  • Kosten für den Arbeitsweg, auswärtiges Essen, spezielle Berufsauslagen
  • Verwandten­unterstützung (mind. 5500 Franken pro Jahr)
  • Betreuungskosten für Kinder

Um Abzüge geltend machen zu können, müssen die Belege für die Auslagen beigelegt werden. Danach erhält man die Steuer­rechnung. Es fallen Kantons- und Bundes­steuern an. In BL kommen noch Gemeindesteuern dazu.

Wichtig: Da der Steuerbetrag sehr hoch ausfallen kann, ist es gescheit, Geld auf die Seite zu legen oder im Voraus einzuzahlen, damit es keine Steuer­schulden gibt. Wer seine Steuern voraus einzahlt, bekommt einen Zins auf diese Zahlungen. Wer ab Mitte Jahr erst die Steuern zahlt (immer für das vergangene Jahr), bezahlt zusätzlich Zins auf die Rechnung.

Mit Quellensteuer

Wer keine C-Bewilligung und keinen CH-Pass hat, wird üblicherweise quellen­besteuert, d.h. die Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Hier wird nach einer Skala (verheiratet, alleinstehend, Anzahl Kinder) ein Prozentsatz vom Lohn abgezogen. Die Arbeitgeberin überweist diesen Betrag an die Steuer­behörde.

Was gibt es hier zu beachten: Wer spezielle Abzüge (siehe oben) geltend machen will, kann bis spätestens Ende März eine sogenannte Tarif­korrektur bei der Steuer­behörde verlangen. Dann erhält man ein Steuer­formular, auf dem diese Abzüge aufgeführt werden können. Auch hier gilt: Alle Belege müssen beigelegt werden. Achtung: Wer mehrere kleine Teilzeit­stellen hat, muss unbedingt eine Tarifkorrektur verlangen. Sonst zahlt man viel zu viel Quellensteuer (siehe beiliegendes Merkblatt zu den Multijobs).

Adressen

  • Steuerverwaltung BS, Fischmarkt 10, 4001 Basel
  • Steuerverwaltung BL, Rheinstrasse 33, 4410 Liestal

Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung

Infomaterial / Links

 

«Ich bezahle lieber Quellensteuern. Für uns ist es schwierig, den Lohn nicht einfach brauchen zu können, sondern für Steuern immer etwas zur Seite legen zu müssen. Besser, man muss sich nicht kümmern, etwas zurückzulegen.»

 

«Ich bezahle lieber Quellensteuern. Für uns ist es schwierig, den Lohn nicht einfach brauchen zu können, sondern für Steuern immer etwas zur Seite legen zu müssen. Besser, man muss sich nicht kümmern, etwas zurückzulegen.»