Arbeit und Lohn
Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeberin und Arbeitnehmer sind in verschiedenen Gesetzen geregelt. Zusätzlich schliessen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin einen Vertrag ab. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig, aber es ist besser, wenn der Vertrag schriftlich ist. Für bestimmte Berufe (z.B. Reinigung, Gastgewerbe, Bau, Garten) gibt es einen GAV = Gesamtarbeitsvertrag, in dem der Mindestlohn und weitere Bedingungen vorgeschrieben sind.
Viele Arbeitgeberinnen, für die du Hausarbeit, Betreuung, Reinigung, Gartenarbeit etc. machst, haben selber wenig Erfahrung mit Gesetzen und Verträgen. Deshalb hat der Kanton in einem NAV = Normalarbeitsvertrag die Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne vorgeschrieben. Zudem gibt es weitere Hilfen für die Arbeitgeber in den Privathaushalten, damit sie die AHV etc. korrekt zahlen.
Eigentlich muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen und dir jeden Monat zum Unterschreiben geben. Wenn die Arbeitgeberin das nicht macht, ist es wichtig, dass du aufschreibst, an welchem Tag du wie viele Stunden gearbeitet hast und welche Arbeit es war.
Viel Arbeitgeberinnen halten sich nicht an die Gesetze, und die Gesetze sind kompliziert. Werde Mitglied der IGA (oder einer anderen Gewerkschaft mit guter Beratung). Gemeinsam kämpfen wir für deine Rechte!
Vorlagen für Verträge
- für Hauspersonal im Monatslohn (gelb) und im Stundenlohn (rot)
- Minimalvertrag für alle Arbeitsverhältnisse
Arbeitszeiterfassung
Gewerkschaft
- IGA-Prospekt zu den Arbeitsverhältnissen im Haushalt